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   VGH Bayern, 23.07.2015 - 10 ZB 15.1026   

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https://dejure.org/2015,22311
VGH Bayern, 23.07.2015 - 10 ZB 15.1026 (https://dejure.org/2015,22311)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2015 - 10 ZB 15.1026 (https://dejure.org/2015,22311)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 10 ZB 15.1026 (https://dejure.org/2015,22311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen einer besonderen Härte (hier: Fortsetzung der Ehe gegen Zahlung eines Geldbetrages)

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Erteilung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis wegen besonderer Härte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen einer besonderen Härte (hier: Fortsetzung der Ehe gegen Zahlung eines Geldbetrages)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783

    Zulassungsantrag; eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2015 - 10 ZB 15.1026
    Darin ist jedenfalls ein Indiz zu sehen, dass dem Ausländer das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar ist (BayVGH, B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.11.2014 - 10 ZB 14.1769

    Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens an der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2015 - 10 ZB 15.1026
    Insoweit kommt es nicht auf die subjektiv empfundene Unzumutbarkeit an" sondern die Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange muss objektiv eine gewisse Intensität erreicht haben (BayVGH" B.v. 3.11.2014 - 10 ZB 14.1769 - juris Rn. 7 m.w.N; B.v. 11.11.2014 - 10 ZB 14.2078 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 10 ZB 14.2078

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; Besondere Härte; erhebliche Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2015 - 10 ZB 15.1026
    Insoweit kommt es nicht auf die subjektiv empfundene Unzumutbarkeit an" sondern die Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange muss objektiv eine gewisse Intensität erreicht haben (BayVGH" B.v. 3.11.2014 - 10 ZB 14.1769 - juris Rn. 7 m.w.N; B.v. 11.11.2014 - 10 ZB 14.2078 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.06.2018 - 10 ZB 17.2436

    Erfolglose Klage auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines

    Daher ist eine Kausalität zwischen den Fällen ehelicher Gewalt und der späteren Trennung von dem gewalttätigen Ehepartner zu verlangen (BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 10 ZB 17.1993 - juris Rn. 10 f.; BayVGH, B.v. 23.7.2015 - 10 ZB 15.1026 - juris Rn. 6 f.; BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 17.1.2008 - 10 ZB 07.2368 - juris Rn. 8; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 31 Rn. 62 ff.).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 10 ZB 17.1993

    Zur Verkürzung der Geltungsdauer der zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Insoweit kommt es nicht auf die subjektiv empfundene Unzumutbarkeit an, sondern die Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange muss objektiv eine gewisse Intensität erreicht haben (BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 10 ZB 15.1026 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht -

    Will der stammberechtigte Ehegatte die Ehe nicht mehr fortsetzen, so liegt darin jedenfalls ein Indiz, dass dem Ausländer, hier der Klägerin zu 1, das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar ist (vgl. BayVGH, B. v. 23.7.2015 - 10 ZB 15.1026 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VG München, 26.02.2019 - M 4 K 17.5983

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten nach Trennung

    Es kommt nicht auf die subjektiv empfundene Unzumutbarkeit an, sondern die Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange muss objektiv eine gewisse Intensität erreicht haben (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2015 - 10 ZB 15.1026 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 10 ZB 20.2129

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Insoweit kommt es nicht auf die subjektiv empfundene Unzumutbarkeit an, sondern die Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange muss objektiv eine gewisse Intensität erreicht haben (stRspr des Senats, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.6.2018 - 10 ZB 17.2436 - juris Rn. 12; B.v. 23.7.2015 - 10 ZB 15.1026 - juris Rn. 6; B.v. 3.11.2014 - 10 ZB 14.1769 - juris Rn. 7; B.v. 17.1.2014 - 10 B 13.1783 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.10.2020 - 10 ZB 20.358

    Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange bei Rückkehrverpflichtung wegen Auflösung

    Insoweit kommt es nicht auf die subjektiv empfundene Unzumutbarkeit an, sondern die Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange muss objektiv eine gewisse Intensität erreicht haben (stRspr des Senats, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.6.2018 - 10 ZB 17.2436 - juris Rn. 12; B.v. 23.7.2015 - 10 ZB 15.1026 - juris Rn. 6; B.v. 3.11.2014 - 10 ZB 14.1769 - juris Rn. 7; B.v. 17.1.2014 - 10 B 13.1783 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 23.02.2017 - B 4 S 17.81

    Vermeidung einer besonderen Härte als Ausnahme von der Voraussetzung des

    Insoweit kommt es nicht auf die subjektiv empfundene Unzumutbarkeit an" sondern die Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange muss objektiv eine gewisse Intensität erreicht haben (BayVGH, Beschluss vom 23.07.2015 - 10 ZB 15.1026, juris Rn. 6).
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